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BVfK-Wochenendticker
14. Oktober 2023
kompetent – kritisch – konstruktiv
exklusiv für BVfK-Mitglieder

Das Zustandekommen des neuen Gewährleistungsrechts ist ein Skandal

Typisch EU? – kostet viel, bringt nichts, schadet allen!

„Lösungsweg-Spezial“ – Flucht in die Vermittlung

Lösungsweg BVfK – Reklamationen auch ohne Tricks beherrschen

Fahrzeugankauf.de – die Ankaufplattform der BVfK-Händler

Fortsetzung: Keine Angst vor dem neuen Gewährleistungsrecht! Heute: Vorsicht bei trickreichen Lösungen!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
das Zustandekommen des neuen Gewährleistungsrechts ist ein Skandal. Geboren in den Köpfen einiger Rechtswissenschaftlerinnen und ihrer männlichen Kollegen, die entweder unternehmerfeindlich sind, oder vom Unternehmertum keine Ahnung haben, wurde es in Europa ohne Rücksicht auf Einwände und Bedenken von wohl weniger demokratisch legitimierten EU-Angestellten in die übliche Vorstufe zu nationalen Gesetzen gezimmert, die dann von den demokratisch gewählten Parlamenten kaum noch verändert werden können. Allerdings machten auch unsere Volksvertreter von ihrem Korrekturspielraum keinen Gebrauch, sondern winken das durch, was niemandem dient und nur schadet.
Der Schaden wurde sogar teilweise hochgerechnet oder prognostiziert: So ging man von einem Aufwand von 196.667 Stunden aus, die lt. Bundesregierung jährlich für die Vereinbarung von "negativen Beschaffenheiten" (das "Mitverkaufen" von Mängeln und Risiken) anfallen sollen. Hinzu ließ der zuständige Minister einen einmaligen Umstellungsaufwand für den Handel in Höhe 14.437.000 EUR sowie einen jährlicher Erfüllungsaufwand von 150.807.000 EUR ermitteln. Summa summarum im ersten Jahr rund 160 Millionen EUR. Nicht berücksichtigt sind hierbei „Entstehungskosten“ des Gesetzes in Brüssel und Berlin sowie die Mehrkosten, die durch zunehmende Gewährleistungsfälle entstehen. Den Nachweis hingegen, dass die zusätzlichen Vorschriften wie auch die Einschränkungen der Freiheiten einen Sinn machen, müssen Regierende heute nicht mehr erbringen und werden es auch in diesem Fall nicht können.
Da wundert es nicht, wenn sich das Volk in Unverständnis abwendet und nach einfachen Lösungen sucht, die selten funktionieren - was allerdings nicht bedeutet, dass es nur dann gut ist, wenn es kompliziert wird. Diese Missstände alle im Detail zu beschreiben, würde heute zu weit führen und wäre auch eine Wiederholung unserer bereits veröffentlichten Kritik.
Heute geht es um die Frage nach dem Umgang mit Situationen, die Viele als aberwitzig empfinden und bei denen es schwerfällt, sie zu akzeptieren. Ein Bekannter führte sein Unternehmen mit einem einzigen Buchungssatz: „Kasse an Tasche“. Dafür brauchte er keinen Steuerberater. Dessen Kosten sparte er sich ebenso, wie die Arbeit der Buchführung. Und es klappte tatsächlich: Die regelmäßig eintrudelnden Schätzungen des Finanzamtes waren unterm Strich günstiger. Als das irgendwann nicht mehr so funktionierte, meldete er Insolvenz und ein Ersatzgewerbe auf seine Partnerin an. Der objektive Vergleich führt zu dem Ergebnis: es ist nicht alles alternativlos, auch wenn Angela Merkel dies meint.
Ob das allerdings auch für den Umgang mit dem neuen Gewährleistungsrecht dauerhaft gilt, ist zu bezweifeln. Dabei ist es auch im Zusammenhang mit der vorausgehenden Beschreibung durchaus verständlich, wenn so mancher seine eigene Lösung sucht, sei es in der vorgeschobenen Vermittlung oder dem fingierten Unternehmerkauf – beides mit Gewährleistungsausschluss. Wenn man das dann noch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl – von der Auswahl des Kunden bis hin zur Vermeidung der Eskalation im Reklamationsfall begleitet, dann ist das unter dem Strich möglicherweise eine kaufmännisch interessante Alternative.
Allerdings wird eine solche Spezialhandschrift niemals Eingang in die Empfehlungen des BVfK finden, der nicht nur aufgrund seiner Satzung verpflichtet ist, seine Mitglieder zu Recht und Ordnung anzuhalten, sondern auch immer darum besorgt sein muss, dass der nicht zu unterschätzende Wert des sehr positiven Images unseres Verbandes, welches ebenso konzeptionell, wie auch durch die unermüdliche Arbeit jedes Mitgliedes, das sich aufwändig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktikablen Empfehlungen des BVfK auseinandersetzt, täglich bestätigt und zementiert wird.
Es geht also nicht darum, das Lied des überzogenen Verbraucherschutzes zu singen, sondern dafür zu sorgen, dass die BVfK-Philosophie rund wird und funktioniert. Nur wenn wir alle gemeinsam überzeugen, dass die BVfK-Grundsätze und -Regelwerk nicht nur Lippenbekenntnisse sind, lohnt sich diese Mühe. Wer sich nicht daran hält, schadet der Gemeinschaft, wie auch jedem rechtschaffen und somit aufwändiger arbeitenden Kollegen. Wer das alles nicht verstehen oder einsehen will, der möge sich der verbandsinternen Diskussion stellen. Gerne im Dialog an Vorstand und Gremien, den wir dann an dieser Stelle anonym veröffentlichen, sofern dem nicht widersprochen wird.
Denn „alles Gute für Ihren Autohandel“ ist eine Gemeinschaftsaufgabe!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an : vorstand@bvfk.de

Fahrzeugankauf.de – die Ankaufplattform der BVfK-Händler

Fahrzeugankauf.de bietet eine benutzerfreundliche Plattform, auf der Autobesitzer ihre Fahrzeuge in sekundenschnelle bewerten lassen und sie anschließend den BVfK-Händlern zum Kauf anbieten können. Diese fortschrittliche Online-Plattform revolutioniert den Fahrzeugankaufsprozess und vereinfacht die Verbindung zwischen Autobesitzern und Händlern erheblich. Durch die Möglichkeit der Angabe von Wertsteigernden und -mindernden Eigenschaften vermittelt Fahrzeugankauf.de den Autobesitzern ein genaues Verständnis des Wertes ihres Fahrzeugs. Dieser transparente Ansatz schafft Vertrauen und ermöglicht es Ihnen wiederum, fundierte Entscheidungen zu treffen, wenn es um den Ankauf von Fahrzeugen geht.
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Fortsetzung: Keine Angst vor dem neuen Gewährleistungsrecht! Heute: Vorsicht bei trickreichen Lösungen!

Den vielfältigen Versuchen von Kfz-Händlern, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Verkauf eines (älteren) Gebrauchtfahrzeugs an einen privaten Endkunden zu umgehen, ist gemein, dass sie im Streitfall nicht nur ihren Zweck verfehlen, sondern überdies unerwünschte Nebeneffekte haben können. Während sich der Händler haftungsrechtlich in derartigen Konstellationen regelmäßig sogar schlechter stellt, drohen demgegenüber zuweilen Abmahnungen, steuerrechtliche oder womöglich sogar strafrechtliche Konsequenzen und obendrein ein zweifelhafter Ruf. In diese Kategorie fällt auch das sog. Strohmanngeschäft, bei dem der Händler einen Verbraucher als Verkäufer vorschiebt, um das Fahrzeug unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen.
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Veranstaltungshinweise:

1. Deutscher Schadensrechtstag am 14. November in Köln

BVfK ist Kooperationspartner - Sonderpreise für Mitglieder

IMTF – Autobusiness global am 16. - 18. November in Dubai

Autogeschäft mit globaler Perspektive

Zur Vergrößerung des BVfK-Teams suchen wir ab sofort:

- eine Assistentin oder einen Assistenten (m/w/d) zur Unterstützung der Geschäftsführung

- eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Händlerberatung und -betreuung
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offizielle QAH-Webseite
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BVfK-Auktion: nächster Termin am 19. Oktober 2023

Einliefern oder Mitsteigern!
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 19. Oktober 2023 um 17:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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